Fallanalyse
Hahnemanns Angaben zur Fallauswertung
Leider sind die konkreten Hinweise, die uns Hahnemann in seinem Organon zur Fallauswertung an die Hand gibt, verhältnismäßig dürftig, wenn man sie z.B. mit seinen Angaben vergleicht, die er für die Herstellung der Arzneien vorschreibt. Grundsätzlich beziehen sich die Paragraphen 104 und 153 auf diese Thema. (IV ORG. § 104 "Ist nun die Gesamtheit der, den Krankheitsfall vorzüglich bestimmenden und auszeichnenden Symptome, oder mit anderen Worten, das Bild der Krankheit irgend einer Art einmal genau aufgezeichnet 1), so ist auch die schwerste Arbeit geschehen. Der Heilkünstler hat es dann bei der Cur, vorzüglich der chronischen Krankheit immer vor sich, kann es in allen seinen Theilen durchschauen und die charakteristischen Zeichen herausheben, um ihm eine gegen diese, das ist, gegen das Uebel selbst gerichtete, treffend ähnliche, künstliche Krankheitspotenz in dem homöopathisch gewählten Arzneimittel entgegenzusetzen, gewählt aus den Symptomenreihen aller, nach ihren reinen Wirkungen bekannt gewordenen Arzneien. Und wenn er sich während der Cur nach dem Erfolge der Arznei und dem geänderten Befinden des Kranken erkundigt, braucht er bei seinem neuen Krankheitsbefunde von der ursprünglichen Gruppe der zuerst aufgezeichneten Symptome, bloß das in seinem Manuale wegzulassen, was sich gebessert hat, und dazu zu setzen was noch davon vorhanden, oder etwa an neuen Beschwerden hinzu gekommen ist." Zusammmenfassung Fußnote 1) In dieser Fußnote weist Hahnemann darauf hin, daß eine schriftliche Dokumentation für die korrekte Ausübung der Homöopathie unerläßlich ist. Er wendet sich hier kritisch gegen seine ärztlichen Zeitgenossen, denen er vorwirft, zuviele Patienten nur oberflächlich zu behandeln, und sich dennoch "rationelle Heilkünstler" zu nennen. Der berühmte Paragraph 153 (IV ORG. § 153 "Bei dieser Aufsuchung eines homöopathisch specifischen Heilmittels, das ist, bei dieser Gegeneinanderhaltung des Zeichen-Inbegriffs der natürlichen Krankheit gegen die Symptomenreihen der vorhandenen Arzneien, um unter diesen eine, dem zu heilenden Uebel in Aehnlichkeit entsprechende Kunstkrankheits-Potenz zu finden, sind die auffallendern, sonderlichen, ungewöhnlichen und eigenheitlichen (charakteristischen) Zeichen und Symptome 1) des Krankheitsfalles, besonders und fast einzig fest in´s Auge zu fassen; denn vorzüglich diesen, müssen sehr ähnliche, in der Symptomenreihe der gesuchten Arznei entsprechen, wenn sie die passendste zur Heilung sein soll. Die allgemeinern *) und unbestimmtern: Eßlust-Mangel, Kopfweh, Mattigkeit, unruhiger Schlaf, Unbehaglichkeit u.s.w., verdienen in dieser Allgemeinheit und wenn sie nicht näher bezeichnet sind, wenig Aufmerksamkeit, da man so etwas Allgemeines fast bei jeder Krankheit und jeder Arznei sieht." Zusammmenfassung Fußnote
*) Der Begriff "Allgemein" wie er hier von Hahnemann verwandt wird, entspricht dem "Durchschnittlichen" Kents. |
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